CDU Stadtverband Verl
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Antrag auf Umwandlung des Sportplatzes “Am Furlbach“ in Kaunitz in einen Hybrid-bzw. Kunstrasenplatz nebst Flutlichtausstattung

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v.l. nach recht auf dem ersten Foto: Klaus Großegesse (stv. Vorsitzender FC Kaunitz), Robin Rieksneuwöhner (CDU-Ratsherr aus Kaunitz), Wigbert Erichlandwehr (Vorsitzender FC Kaunitz), Gabriele Nitsch (Vorsitzende CDU-Fraktion im Rat der Stadt Verl)v.l. nach recht auf dem ersten Foto: Klaus Großegesse (stv. Vorsitzender FC Kaunitz), Robin Rieksneuwöhner (CDU-Ratsherr aus Kaunitz), Wigbert Erichlandwehr (Vorsitzender FC Kaunitz), Gabriele Nitsch (Vorsitzende CDU-Fraktion im Rat der Stadt Verl)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Esken,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
 
die Sportförderung in Verl hat für die CDU-Fraktion einen sehr hohen Stellenwert. Verl als Sportstadt weiterzuentwickeln ist dabei unser klares Ziel. Entsprechende Anträge haben wir, unter anderem, bereits zu den Haushalten 2018, 2019 und 2020 gestellt. Durch das von der Landesregierung aktuell aufgelegte Förderprogramm erhalten wir nun eine zusätzliche Möglichkeit, unsere Sportstätten nochmals weiter zu verbessern. 

Einer der Plätze, die aus unserer Sicht von diesem Förderprogramm partizipieren soll, ist der Sportplatz “Am Furlbach“ in Kaunitz. Daher beantragen wir, den dortigen Rasenplatz in einen Kunst-bzw. Hybridrasenplatz umzuwandeln. Dabei soll dieser sogleich auch mit ausreichend Flutlichtmasten ausgestattet werden, um eine Bespielbarkeit des Platzes auch während der dunkleren Monate des Jahres gewährleisten zu können. Für diese Maßnahme sollen entsprechende Fördergelder über das Förderprogramm des Landes NRW beantragt sowie gegebenenfalls notwendige städtische Eigenanteile im Haushalt bereitgestellt werden. Bei der konkreten Planung sowie insbesondere bei der Auswahl des Rasenbelages bitten wir die Verwaltung, den FC Kaunitz e.V. 1946 intensiv zu beteiligen.
 
Weiterhin bitten wir die Verwaltung, entsprechend der unten aufgeführten Förderrichtlinien, in der nächsten Sitzung des Sportausschusses zusätzliche Möglichkeiten aufzuzeigen, inwieweit wir als Kommune von weiteren Förderungen für unsere Sport-und Freizeitstätten partizipieren könnten und welche Stätten konkret vom Förderprogramm erfasst werden. 
 
Die Landesregierung hat, wie bereits oben erwähnt, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ein Programm aufgelegt, welches die Investitionen in Sportstätten und somit die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur stärken soll.
 
Diese Förderung gilt für: 
  • Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und 
  • Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern. 
 
Dabei sollen folgende Bereiche förderfähig sein 
  • innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur; 
  • außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird; 
  • im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten; 
  • darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen. 
 
Freundliche Grüße 
 
Gabriele Nitsch
Vorsitzende der CDU-Fraktion 

Robin Rieksneuwöhner
Mitglied des CDU-Fraktionsvorstandes