CDU Stadtverband Verl
#stabilität.vertrauen.kompetenz

Antrag zur Aussetzung von Dichtheitsprüfungen

Die durch das Landeswassergesetz NRW verursachte Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen hat zu Unmut und Verunsicherung bei den Bürgern geführt, mit der Folge einer Welle neuer Bürgerinitiativen. Die Stadt Verl, in der etwa 6.500 Grundstücke betroffen sind, hat durch Ratsbeschluss vom 13. Dez. 2010 immerhin erreicht, dass durch die neue Satzung eine deutliche Fristverschiebung nach hinten möglich wurde.

Damit ändert sich aber auch bei uns nichts an der durch Unklarheit und Unsicherheit geprägten Gesamtsituation. Offensichtlich gibt es keine klaren Ausführungsbestimmungen seitens des Landes für das Gesetz. Offen ist z.B. die Frage, was in dem Zusammenhang „dicht“ bzw. „undicht“ bedeutet, also ab welchem Undichtigkeitszustand gehandelt werden muss. Leitungen mit großem Aufwand zu sanieren, ist nur dann akzeptabel, wenn sie tatsächlich eine Gefahr für die Umwelt bedeuten. Nicht eindeutig geklärt ist zudem die Frage, ob neben Druckprüfungen auch Kameraprüfungen und andere geeignete Verfahren generell möglich sind. Insgesamt muss es allen Verantwortlichen darum gehen, zu einer bürgerfreundlichen Lösung zu kommen. Dazu könnte eine Auswertung der Ergebnisse der bisher in NRW vorgenommenen Dichtheitsprüfungen beitragen. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung zur Dichtheitsprüfung kommt. Unter regionalem Aspekt wäre nach Möglichkeit eine Lösung auf Kreisebene anzustreben. Vor diesem Hintergrund stellt die CDU-Fraktion den Antrag, die Maßnahmen bezüglich der Dichtheitsprüfungen in der Stadt Verl auszusetzen und die Angelegenheit zu gegebener Zeit dem Fachausschuss erneut vorzulegen.

Fraktionsvorsitzender Josef Dresselhaus
stellvertr. Fraktionsvorsitzender Bernhard Hillen