Antrag zur Überarbeitung der Satzung über die Elternbeiträge in Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege
Die Landesregierung NRW hatte eine umfangreiche Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für den Sommer 2011 in Aussicht gestellt., die insbesondere auch die Einführung der Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung enthalten sollte.
Da eine klare Aussage bezüglich der Finanzierungsregelungen fehlte, hatte die Verwaltung uns vorsorglich einen Beschlussvorschlag zur Änderung der aktuellen Satzung über die Elternbeiträge vorgelegt. Die CDU-Fraktion hat dem Vorschlag am 28.06.2011 im Jugendhilfeausschuss zugestimmt, um für die Eltern zunächst einmal eine klare Rechtsgrundlage im neuen Kindergartenjahr ab 01.08.2011 zu schaffen. Dabei bestand erklärtermaßen Klarheit darüber, dass bei Vorliegen der endgütig beschlossenen Gesetzes-änderung und der Ausführungsbestimmungen die Satzung erneut zu überprüfen ist. Nach Verabschiedung des Gesetzes am 21.07.2011 und Bekanntmachung der diversen Details am 24.08.2011 liegen die Rahmenbedingungen nun endlich vor. Damit wird eine erneute Überarbeitung der Satzung über die Elternbeiträge notwendig. Die teilweise Aufhebung der Geschwisterkindbefreiung ist rückwirkend zum 01.08.2011 rückgängig zu machen. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur nächsten Sitzung des Jugendhilfe-ausschusses zu erarbeiten.
Fraktionsvorsitzender Josef Dresselhaus stellvertr. Fraktionsvorsitzender Bernhard Hillen
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