Der Rat der Stadt Verl erkennt das Solidarprinzip im kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich an. Wir halten jedoch das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen für ungeeignet die kommunalen Haushalte in Nordrhein Westfalen dauerhaft und nachhaltig zu sanieren.
Der Rat der Stadt Verl beauftragt die Verwaltung, die nachfolgende Resolution an
- die Landesregierung, namentlich den Minister für Inneres und Kommunales,
- die Landtagspräsidentin,
- den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen,
- die Kreisverwaltung,
- sowie die Abgeordneten aus dem Kreis Gütersloh im deutschen Bundestag und im Landtag Nordrhein Westfalen
weiterzuleiten.
Der Rat der Stadt Verl erkennt das Solidarprinzip im kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich an. Wir halten jedoch das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen für ungeeignet die kommunalen Haushalte in Nordrhein Westfalen dauerhaft und nachhaltig zu sanieren.
Durch das Stärkungspaktgesetz sollen ab 2014 jährlich ca. 195 Mio. € von bislang solide wirtschaftenden an überschuldete Kommunen umverteilt werden. Aus Verl sollen demnach ca. 12 Mio. € pro Jahr (!) zusätzlich zu den bisherigen Solidarleistungen aufgebracht werden. Dies bedeutet einen erheblichen Einschnitt in unsere zukünftige Leistungs- und Handlungsfähigkeit.
Die Stadt Verl ist in der Vergangenheit stets maßvoll und bescheiden mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgegangen. Auch hierdurch geht es der Stadt Verl derzeit – noch – vergleichsweise gut. Wirtschaftlich droht in den nächsten Jahren unverschuldet dauerhaft ein unausgeglichener Haushalt bis hin zur Haushalts-sicherung .Die drohende Abundanzumlage wird die Stadt Verl zukünftig in eine enorme finanzielle Schieflage bringen und sie mittelfristig die Handlungsfähigkeit kosten. Kürzungen und Einsparungen im freiwilligen Bereich (Soziales, Schule, Sport und Kultur) sowie Steuerhöhungen sind die Folgen, die wir den Verler Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten wollen. Standortnachteile im eher ländlich geprägten Raum können bislang mit günstigen Steuersätzen kompensiert werden. Das wäre demnächst nicht mehr möglich.
Insgesamt führen die strukturellen Anpassungen im Gemeindefinanzierungsgesetz dazu, dass im Entwurf für das GFG 2013 lediglich durchschnittlich 199 EUR pro Einwohner an die Kommunen im kreisangehörigen Raum gezahlt werden. Die Städte und Gemeinden des kreisfreien Raumes werden hingegen durchschnittlich 507 EUR pro Einwohner erhalten. Diese Ungleichbehandlung ist nicht länger hinzunehmen. Aus unserer Sicht wird das Ziel interkommunaler Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich zunehmend verfehlt.
Der Stadtrat fordert den Bürgermeister auf, alle notwendig erscheinenden Maßnahmen – auch juristische Schritte – zur Abwendung eines zusätzlichen Mittelabflusses im Rahmen des Stärkungspaktes einzuleiten.
Desweiteren fordert der Rat der Stadt Verl die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen zurückzuziehen und gleichzeitig mit der Bundesregierung ein neues, gerechtes und nachhaltiges Finanzierungsmodell der kommunalen Haushalte zu entwickeln. Wir erinnern den Minister für Inneres und Kommunales in diesem Zusammenhang an sein mehrfach gegebenes Versprechen, dass keine Kommune gegenüber dem Status quo (Stand September 2011) verlieren wird und fordern ihn dringend auf, sein mehrfach gegebenes Versprechen einzuhalten.
Fraktionsvorsitzender Josef Dresselhaus
stellvertr. Fraktionsvorsitzender Bernhard Hillen